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AG Dresden, 06.01.2005 - 107 C 2665/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, Rechtsberatungsgesetz, Regress Vermieter gegen Kunde und Versicherung, UE-Tarif
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02
Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden …
Auszug aus AG Dresden, 06.01.2005 - 107 C 2665/04
Der Mietwagenunternehmer besorgt keine Rechtsangelegenheiten des geschädigten Kunden, wenn es ihm bei der Einziehung der abgetretenen Forderung im wesentlichen darum geht, die ihm durch Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (BGH in Versicherungsrecht 2003, Seite 656 ff.) Weitergehende relevante Maßnahmen zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche des Beklagten wurden nicht ergriffen.
- LG Dresden, 30.06.2005 - 13 S 74/05 das Urteil des Amtsgericht Dresden vom 06.01.2005 zu Aktenzeichen 107 C 2665/04 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1.324,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 011.01.2 003 sowie weitere 5, 00 EUR Vorgerichtliche Mannkosten zu zahlen.